Amtl. Bekanntmachung des Wahl- und Stichwahltermins für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Gemeinde Schlangenbad
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen gemäß § 66 der Kommunalwahlordnung (KWO)
Gemäß § 61 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) vom 26. März 2000 (GVBI. I S.198, 233), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBI. S. 367), wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Gemeinde Schlangenbad durch die Wahlberechtigten des Wahlkreises der Gemeinde Schlangenbad am
Sonntag, den 9. Juni 2024
und eine etwa notwendig werdende Stichwahl am
Sonntag, den 23. Juni 2024
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