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Die Kosten

Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen Kuraufenthalt nach den klassischen Regeln der Kurortmedizin durchzuführen - sowohl zur Vorsorge, zur Linderung aufkommender Beschwerden als auch zur Behandlung manifester Krankheiten. Hierfür bieten viele Kurorte pauschale Grundprogramme an (Internet oder Prospekte).
Für Versicherte in den gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Rentenversicherung, Beihilfe) besteht bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit in mehrjährigen Abständen Anspruch auf kur- und rehabilitations-
medizinische Leistungen in Kur- und Rehaeinrichtungen in Heilbädern und Kurorten. Die dabei entstehenden selbst zu tragenden Kosten sind abhängig von der Kurform.

 

 

Bei stationären Vorsorge- und Reha-Maßnahmen ist eine tägliche Zuzahlung von € 10,-- zu leisten. Die übrigen Leistungen sind zuzahlungsfrei.

 

 

Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen in Kurorten sind zu erbringen:

€ 10,- für die Konsultation des Kurarztes
für die verordneten Kurmittelanwendungen € 10,-- als Verordnungsblattgebühr plus 10% der Heilmittelkosten. - 90% der Heilmittelkosten übernimmt Ihre Krankenkasse. - Werden alle Anwendungen auf einem Rezept verordnet und in Anspruch genommen, ergibt sich eine Vergünstigung gegenüber der früher geltenden 15%-Zuzahlung!
Zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlt Ihre Krankenkasse einen Zuschuss von max. € 13,-- pro Tag (für Kleinkinder maximal € 21,-).
Für Mütter-/Väter-/Kinderkuren gelten pro Krankenkasse eigene satzungsspezifische Regelungen.

Die Rheingauwasser GmbH informiert: Einführung einer Wasserampel

Aufgrund der extremen Wetterereignisse, insbesondere der langen und trockenen Wetterphasen, wird ein verantwortungsvoller Umgang mit Trinkwasser zwingend erforderlich. Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger daher zu einem umsichtigen Verbrauchsverhalten motivieren und über die aktuelle Trinkwassersituation im Versorgungsgebiet der Rheingauwasser GmbH fortlaufend informieren. Dazu dient die neu eingeführte Wasserampel.

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Kontakt: 

 
Vorstand der Gemeinde Schlangenbad
Rheingauer Straße 23
65388 Schlangenbad
Telefon: 06129/48 0
Telefax: 06129/48 33
E-Mail: gemeinde@schlangenbad.de
 
Öffungszeiten:

 

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 
Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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