Nachdem 2023 der mit 500 Euro dotierte Jugendförderpreis zum letzten Mal verliehen wurde, möchte die Gemeinde wieder dazu aufrufen, schriftlich begründete Vorschläge neuer Preisträger bei der Gemeinde einzureichen.
Der Jugendförderpreis der Gemeinde Schlangenbad wird an Einzelpersonen vergeben und an Einzelpersonen oder Gruppierungen, die sich in besonderer Weise in Vereinen, Verbänden und anderen demokratischen Organisationen für das Gemeinwohl engagieren und
-die politisch bildende, die kulturelle und die arbeitsweltbezogene Jugendarbeit,
-die Jugendarbeit in Geselligkeit, Spiel und Sport,
-die Jugenderholung oder
-die internationale Jugendarbeit in der Gemeinde Schlangenbad fördern.
Der Preis kann geteilt werden. Einsendeschluss für die begründeten Vorschläge ist der 01. November 2025 um 12 Uhr. Die Vorschläge können entweder postalisch an den Gemeindevorstand der Gemeinde Schlangenbad, Rheingauer Str. 23, 65388 Schlangenbad oder per E-Mail an soziales@schlangenbad.de gesendet werden.
Vorstand der Gemeinde Schlangenbad
Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Rheingauer Volksbank
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BIC GENODE51RGG
Nassauische Sparkasse
IBAN DE 09510500150391000026
BIC NASSDE55XXX
Nur Verwarngelder - Nassauische Sparkasse
IBAN DE 61510500150391042837
BIC NASSDE55XXX
Gläubiger ID der Gemeinde Schlangenbad: DE75ZZZ00000098238