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Wissenswertes über

Obergladbach

Der Ort wird erstmals 1239 urkundlich erwähnt; sein Name geht auf das mundartliche Wort glad (klar, glänzend) zurück. Bis auf Ende des 16.Jahrhunderts gehörte Obergladbach - ebenso wie Niedergladbach - zu den 15 überhöhischen Rheingau-Gemeinden, deren Gerichtsbarkeit sich in Bärstadt befand. Im Jahre 1583 wurden Ober- und Niedergladbach jedoch durch den Merlauer Vertrag zwischen Mainz und Hessen-Kassel von den überhöhischen Dörfern abgetrennt und wieder unmittelbar der mainzischen Landeshoheit unterstellt, daher blieben die Ortschaften katholisch. Ihren Bewohnern wurden aber die Freiheiten und Rechte, die der Rheingau inzwischen errungen hatte, vorenthalten, sie blieben vielmehr leibeigen. Die harten Fronbedingungen im Mittelalter und der wenig fruchtbare Boden, der fast nur Weidewirtschaft gestattet, haben dazu geführt, daß der Ort wirtschaftlich hinter dem relativen Wohlstand der übrigen Rheingau-Gemeinden weit zurückblieb.

 

Mehr Informationen zu Schlangenbad Obergladbach:

www.obergladbach.de

 

 

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Kontakt: 

 
Vorstand der Gemeinde Schlangenbad
Rheingauer Straße 23
65388 Schlangenbad
Telefon: 06129/48 0
Telefax: 06129/48 33
E-Mail: gemeinde@schlangenbad.de
 
Öffungszeiten:

 

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 
Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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