Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte familiennahe Betreuungsform und vor allem für Kinder unter drei Jahren geeignet. In kleinen Gruppen von maximal 5 Kindern pro Tagespflegeperson kann eine individuelle Förderung sichergestellt werden. Durch die Betreuung in den Räumen der Tagespflegepersonen wird ein familiäres Umfeld geschaffen, in dem sich die Kinder gut aufgehoben fühlen können. Darüber hinaus bietet die Tagespflege eine höhere zeitliche Flexibilität hinsichtlich der Hol- und Bringzeiten als eine Kindertagesstätte.
Die Tagespflegepersonen erhalten nach einer Grundqualifizierung eine Pflegeerlaubnis vom Rheingau-Taunus-Kreis und bilden sich fortlaufend weiter.
Eltern, die sich für eine Betreuung im Rahmen der Tagespflege interessieren, können sich bei der Gemeinde Schlangenbad beraten lassen. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Tagespflegepersonen.
Kontakt: soziales@schlangenbad.de
Wenn Sie sich für die Tätigkeit einer Tagespflegeperson interessieren und sich hierfür qualifizieren möchten oder bereits qualifiziert sind, bietet die Gemeinde Ihnen ebenfalls Beratung und Orientierung an.
Folgende Links bieten bereits erste Orientierungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen und Eltern:
Rheingau-Taunus-Kreis: Kinder und Jugendliche
2024_Flyer Qualifizierung Kindertagespflegeperson
Förderung der Tagespflege
Um in der Gemeinde Schlangenbad eine qualitativ gute Betreuung vorzuhalten und eine Alternative zur Kinderkrippe und Kita anzubieten, hat die Gemeindevertretung im Dezember 2022 beschlossen, dass die Kindertagespflege mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe 2 €/Betreuungsstunde gefördert wird. Der maximal förderfähige Betreuungsumfang wird mit 50 Stunden je Schlangenbader Kind und Woche festgesetzt. Durch diese Fördermaßnahme wird seitens der Gemeinde Schlangenbad eine Ergänzung zum Pflegegeld und zugleich eine Attraktivitätssteigerung der Tagespflege geschaffen.
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Hier gibt es Kontaktdaten und weitere Informationen