Abgeschafft:

Kinderreisepass

Seit dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

So besteht für Kinder unter 12 Jahren lediglich die Möglichkeit elektronische, mit Chip versehene, Reisepässe sowie Personalausweise zu beantragen. Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.

Je nach Reisedokument und Auftragslage bei der Bundesdruckerei ist nach Antragstellung mit einer Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen zu rechnen. Das Bürgerbüro empfiehlt deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Reisedokumente zu prüfen.

Für die Beantragung wird der aktuelle Pass oder Personalausweis (oder Kinderreisepass) benötigt. Bei einer Erstbeantragung des Dokumentes braucht es die Geburtsurkunde. Ebenfalls wird ein aktuelles und biometrisches Passbild für die Ausweise benötigt. Wenn nur ein Elternteil ein Dokument beantragen möchte, ist es zwingend erforderlich, dass eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorgelegt werden muss.

 

Bis zu einem Alter von 24 Jahren werden Gebühren in Höhe von 22,80 Euro für den Personalausweis und 37,50 Euro für den Reisepass fällig. Die Gebühren sind bei Beantragung fällig und können in bar oder mit EC-Karte beglichen werden.