Der ortsansässige Kur(Bade)arzt erstellt aufgrund der Kurempfehlung des entsendenden Heimatarztes einerseits und seinen jahrelangen Erfahrungen mit der Wirksamkeit der ortsspezifischen Kurmittel andererseits nach eigener Beurteilung des Gesundheitszustandes des Kurpatienten einen entsprechenden Kurbehandlungsplan mit allen in Frage kommenden Anwendungen. Er hat in engem Kontakt mit den Therapeuten, die auf Grund seiner Verordnung die Kurmittelanwendungen vollziehen, die Verträglichkeit und Wirksamkeit seines Therapieplanes zu überwachen. Bei Beendigung der Kur hat der Kurarzt nach einem Kurbericht den Heimatarzt schriftlich über den Kurverlauf und -effekt zu informieren und Vorschläge für die weitere Betreuung des Patienten - insbesondere auch in nichtärztlichen Bereichen wie Selbsthilfegruppen, persönliche Lebensführung u.a.m. - mit zu geben.