Wahlen

Landratswahl 12.03.2023 - Briefwahl kann beantragt werden

Ab dem xx.xx.2023 ist das Wahlbüro für die Briefwahl zum 21. Hessischen Landtag in Schlangenbad geöffnet.

 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie EU-Bürger die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Stichtag 29. Januar 2023 mit Hauptwohnung in Schlangenbad gemeldet sind.

Einen Wahlbenachrichtigungsbrief für die Wahl sollen die Wahlberechtigten im Laufe des Monats September erhalten.

 

Briefwahlunterlagen können erstmals in Schlangenbad online beantragt werden.

Weiterhin steht Ihnen frei, diese auch per E-Mail an hauptamt@schlangenbad.de zu beantragen. Hierbei und beim schriftlichen Antrag müssen Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. 

 

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch persönlich beim Wahlbüro beantragt und abgeholt werden. Der Ausweis ist mitzubringen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort im Rathaus Schlangenbad, Erdgeschoss, Bürgerbüro, in der Wahlkabine abzugeben. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.00– 12.00 Uhr ausgenommen dienstags von 15.00–18.00 Uhr.

 

Weitere Informationen und Formulare